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Gerichtsexpertise

Der Auftrag zur Erstellung einer Gerichtsexpertise erfolgt ausschliesslich durch den Richter. Er beauftragt den Experten in einem Prozess mit der Erstellung eines Gutachtens oder Expertise im Rahmen des Beweisverfahrens, oder vorprozessual zur vorsorglichen Beweisabnahme. 

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Johannes Bucher
Projektleiter Technik Metaltec Suisse
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Gerichtsgutachten